Sonntag, 6. November 2016

Anbringung von Vorhängeschlössern und Kennzeichnungen gemäß Regelzeichnung

Zu sicheren Betriebsführung im Eisenbahnbetrieb müssen die vorhandenen Sicherungseinrichtungen vor unbeabsichtigten und unerlaubten Einriffen geschützt werden.

Somit kann etwa wirksam ein Eingriff in die Blockleitungen an Kabelabschlüssen, die Signalabhängigkeiten in Verschlusskästen und dem Folgefahrschutz bei Unterwegsperren an Ausfahrsignalen verhindert werden.

Dazu haben wir Vorhängeschlösser und Kennzeichnungen gemäß den Regelzeichnungen zur „Kennzeichnung der Verschlüsse nach St V4 §4 (25), Bl V §14 (2)a“ von 1938 im Labor der Hochschule Zittau/Görlitz, sowie im Lehrstellwerk in Zittau Süd angebracht.
Die benötigten Vorhängeschlösser wurden von uns zuvor mit roter Lackfarbe bestrichen.

Einrichtungen welche einen Bezug zum Streckenblock und somit auf den Folge- und Gegenfahrschutz auf der freien Strecke stehen werden zusätzlich zu den roten Vorhängeschlössern oder roten Plomben mit „auf der Spitze stehenden gelben Quadraten“ gekennzeichnet. Werden diese Sicherungen entfernt, gilt der Streckenblock nicht mehr als betrieblich sicher und es muss Räumungsprüfung auf Zeit zu den angrenzenden Betriebsstellen eingeführt werden.

Verschlüsse an Springtastensperre
Sicherung am Hebelwerk
Sicherung am Verschlusskasten
(ohne Raute, da kein Streckeblock)
Sicherung am Kabelabschlusskasten
(mit Raute, da mit Streckenblockleitungen)
Sicherung an Unterwegssperre
(wirkt mit Streckenblockeinrichtungen zusammen)

Wir bedanken uns der Firma Hahmann und Zimmermann GbR aus Großschönau für die Bereitstellung der gelben Klebequadrate und bei der Firma Theile & Wagner GmbH & Co.KG aus Zittau für die Lieferung der Vorhängeschlösser.

1 Kommentar:

  1. Moin Moin,
    soweit so gut, allerdings muss beim ablegen von roten-Schlössern an mit der gelben Raute gekennzeichneten Elementen Rückmelden eingeführt werden und nicht RPZ. die Gelbe Raute wird nur für nicht selbtätigen Streckenblock verwendet, daher gilt Rückmelden!
    Ich bin allerdings auf der Suche nach dem Regelwerk, wonach die betriebliche Ersatzmaßnahme gefordert wird auf der suche. Könnt ihr mir helfen?

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